Geflügelpest: Gebiete mit Risiko aufgehoben

Veröffentlichungsdatum11.06.2024Lesedauer< 1 Minute
Geflügel

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Land- und Forstwirtschaft, Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle, informiert über eine Anpassung zum Geflügelpest-Risiko: Es wurden die „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ und die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ (Stallpflicht) aufgehoben. Es befindet sich keine Gemeinde mehr in einem Gebiet mit Geflügelpest-Risiko. Die Gebiete wurden im Gesetzblatt BGBl. II Nr. 140/2024 angepasst. Es wird weiterhin empfohlen die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen möglichen Eintrag der Geflügelpest zu verhindern.